Architekturbüro veith


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brandschadenregulierung

brandschadenregulierung

wußten Sie ... daß Ihre feuerversicherung bei gebäudeschäden die architektengebühren übernehmen muß. bei einem brandschaden stehen wir Ihnen als Ihr persönlicher sachverständiger gegenüber dem sachverständigen der versicherung zur seite. auch im sachverständigenverfahren. unser büro hat langjährige erfahrung mit der abwicklung von brandschäden seit 1991. unsere auftraggeber sind ausschließlich versicherungsnehmer



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wir ermitteln die höhe des brandschadens, der an ihrem gebäude entstanden ist und erstellen ein gutachten. grundlage für die ermittlung ist der zustand des gebäudes unmittelbar vor dem eintritt des brandschadens. für die wiederherstellungsarbeiten legen wir bei einer fiktiven berechnung ortsübliche einheitspreise, die am schadentage gültig waren, zugrunde. für einen veränderten aufbau Ihres wohnhauses nach dem brandschaden stehen wir mit unseren ideen und vorschlägen als architekt und ingenieur zu ihrer verfügung und begleiten sie gern.


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